KIID

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Als Finanzdienstleistungsunternehmen sind wir ab dem 1. Juli 2012 verpflichtet, Ihnen im Fall einer Anlageberatung, die eine Kaufempfehlung für Investmentfonds enthält, rechtzeitig vor Abschluss des entsprechenden Geschäftes das jeweilige „Key Investor Information Document“ (KIID, auch als „Wesentliche Anlegerinformationen“ bezeichnet) zur Verfügung zu stellen. Die Wesentlichen Anlegerinformationen enthalten u.a. eine kurze Beschreibung der Anlageziele und -strategie sowie Informationen zum Risiko-/Renditeprofil der Anlage einschließlich angemessener Hinweise auf die mit dieser Anlage verbundenen Risiken und entsprechende Warnhinweise. Nach Vorstellung des Gesetzgebers sollten Sie diese zur Kenntnis nehmen, bevor Sie Ihre Anlageentscheidung treffen.

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